Elektrofahrräder: Erlaubte Nachrüstung und verbotenes Tuning - ADFC Oberhausen/Mülheim

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Oberhausen/Mülheim e. V.

Mann mit Laptop steht neben einem Fahrrad. Das Laptop ist an das Fahrrad angeschlossen. Der Mann liest die elektronisch verfügbaren Daten mit seinem Laptop vom Fahrradmotor aus.

Die Motorsteuerung eines Elektrofahrrads wird von Fachleuten ausgelesen. Auch illegales Tuning lässt sich so nachweisen. © www.brose-ebike.com | pd-f

Elektrofahrräder: Erlaubte Nachrüstung und verbotenes Tuning

Elektrofahrräder sind weltweit Verkaufsschlager. Mit Nachrüstsätzen lässt sich ein bereits vorhandenes Fahrrad zum E-Rad aufrüsten. Im Netz finden sich Tipps für das Tuning von Elektrorädern. Aber was ist legal und was ist illegal?

Legales Tuning von Fahrrädern

Der Umbau eines Fahrrads zum Pedelec wird im Fachhandel selten angeboten, denn die Werkstatt wird durch die Montage eines Elektroantriebs zum Hersteller und muss die Übereinstimmung des so geschaffenen Pedelecs mit der Maschinenrichtlinie und weiteren Sicherheitsvorschriften gewährleisten. Das ist bei der Vielzahl der Fahrräder, die für eine Nachrüstung in Frage kommen, praktisch kaum leistbar.

Für Privatleute gilt diese Einschränkung nicht: Wer sich die Aufrüstung seines Fahrrads zutraut, darf das für den eigenen Gebrauch tun. Bei der Auswahl von Motor und Steuerung ist dann auf § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz zu achten, also auf eine Nenndauerleistung von 250 Watt und eine Unterstützungsgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h.

Der ADFC rät aus Sicherheitsgründen aber auch von erlaubten Umrüstungen ab. Denn: Ein Rad, das nicht für die Belastungen durch einen Elektromotor konstruiert wurde, kann zum Sicherheitsrisiko werden.

Illegales Tuning von Elektrofahrrädern

In einigen Fällen wird der Grenzwert von maximal 25 km/h für ein normales Elektrofahrrad – kein S-Pedelec – ganz bewusst überschritten. Hier werden an serienmäßigen Pedelecs zusätzliche elektronische Bauteile eingesetzt, die der Motorsteuerung eine geringere Fahrgeschwindigkeit vortäuschen. Auch die Steuerungssoftware oder die Sensoren für die Drehzahl von Tretkurbel und Hinterrad lassen sich manipulieren.

Der Umfang des Phänomens „Pedelec-Tuning“ ist kaum zu bestimmen. Der rege Erfahrungsaustausch in Internetforen, Anleitungen auf Videoplattformen und Angebote im Internet belegen aber Kauf und Nutzung von Tuning-Kits. Zum Anteil getunter Pedelecs an Unfällen sind keine Studien bekannt, allerdings sind Veränderung äußerlich unauffällig. Die Verkleidung des Mittelmotors macht es leicht, die kleinen Tuning-Bauteile zu verstecken.

Tuning-Verdachtsfälle werden verfolgt

Im Verdachtsfall darf die Polizei das Pedelec auch ohne Unfall für eine Untersuchung sicherstellen. Doch Sachverständige sind rar und so wird eine gezielte Suche nur bei einem konkreten Verdacht stattfinden. Ins Visier genommen hat die Polizei durch ihr Design auffällige Modelle, deren Hersteller Softwareanpassungen auf ihrer Homepage anbieten.

Bosch, einer der größten Hersteller von Elektromotoren fürs Fahrrad, hat Gegenmaßnahmen ergriffen: Wenn die Elektronik des Antriebsherstellers eine Manipulation erkennt, schaltet sie für 90 Minuten in einen Notlaufbetrieb mit eingeschränkter Leistung. Kommt das drei Mal vor, kann nur noch eine Fachwerkstatt das normale Fahrprogramm aktivieren.

Rechtliche Konsequenzen des illegalen Elektrorad-Tunings

Durch das verbotene Tuning wird ein Elektrofahrrad zum S-Pedelec. Außerhalb des privaten Grundstücks fehlt die vorgeschriebene Betriebserlaubnis. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 und § 48 Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Wer die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen nicht vorweisen kann, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wenn die notwendige Fahrerlaubnis fehlt (mindestens Klasse AM), ist das ebenfalls strafbar.

Bei einem Unfall kann der finanzielle Ruin drohen

Ein Unfall mit einem solchen Zweirad kann leicht zum finanziellen Ruin führen. Nach § 7 Straßenverkehrsgesetz haften Halter:innen eines Kraftfahrzeugs ohne Verschulden für Schäden beim Betrieb. Kraftfahrzeuge sind zum Ausgleich pflichtversichert, nicht jedoch S-Pedelecs ohne Betriebserlaubnis.

Auch die Privathaftpflichtversicherung, die das Pedelec bis zum Umbau abgedeckt hat, zahlt nicht. Zur gesteigerten Haftung kommt also eine unbegrenzte, nicht versicherte Schadensersatzpflicht, die nach Auskunft des Versicherungsverbands GDV auch nicht von der Verkehrsopferhilfe aufgefangen wird.

Getuntes Dienstfahrrad

Wer ein Pedelec als Dienstrad hat, sollte nicht auf ein stillschweigendes Einverständnis des Arbeitgebers oder der Leasingfirma vertrauen, denn das Tuning verursacht einen Wertverlust, selbst wenn es vor der Rückgabe rückgängig gemacht wird. Die Bordelektronik speichert die Manipulation.

Rechtlicher Status des Pedelecs als Fahrrad gefährdet

ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn sagt: „Massenhaftes Tuning gefährdet auf lange Sicht den rechtlichen Status des Pedelecs als Fahrrad, ebenso wie die Forderungen nach einer Steigerung der Unterstützungsgeschwindigkeit auf 30 km/h. Dieses Tempo wäre mit dem Verkehr auf innerstädtischen Radwegen nicht verträglich und für ein Mitschwimmen im Kfz-Verkehr nicht schnell genug – sofern Tempo 30 nicht die Regelgeschwindigkeit und strikt durchgesetzt wird.“

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