Überholabstand auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen - ADFC Oberhausen/Mülheim
Radfahrstreifen

Radfahrstreifen © ADFC | April Agentur

Überholabstand auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen

Welcher Seitenabstand ist auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen beim Überholen einzuhalten? Bestehen hier Unterschiede?

Verkehrsrechtler weisen darauf hin, dass das Gebot des ausreichenden Seitenabstands nur für das Überholen gilt. Zumindest Radfahrende auf Radfahrstreifen würden aber vom Fahrbahnverkehr nicht im rechtlichen Sinne „überholt“.

Daran ist richtig, dass Überholen im engeren Sinn das Vorbeifahren auf demselben Straßenteil an einem anderen Verkehrsteilnehmer meint, der sich in derselben Richtung bewegt.

Mindestabstand 1,5 bis 2 m

Weil der Schutzstreifen kein anderer Straßenteil ist, sondern zur Fahrbahn gehört, schützt das Abstandsgebot des § 5 Abs. 4 S. 2 StVO für das Überholen Radfahrende auf dem Schutzstreifen unmittelbar.

Anders ist es beim Radfahrstreifen: Er ist als Sonderweg für den Radverkehr kein Teil der Fahrbahn. Deshalb gilt § 5 Abs. 4 StVO nicht. Es gelten das allgemeine Rücksichtnahmegebot, das schon bis 1975 Grundlage für Mindestabstände von 1,5 bis 2 m war, sowie das Gefährdungsverbot nach § 1 Abs. 2 StVO.

Im Ergebnis macht es für den einzuhaltenden Sicherheitsabstand keinen Unterschied: Eine Linie auf der Fahrbahn ändert nichts an den physischen und psychischen Folgen eines zu dichten Vorbeifahrens (Sogwirkung, Erschrecken oder Verunsicherung). Dabei ist es egal, ob die Linie unterbrochen wie beim Schutzstreifen oder durchgezogen wie beim Radfahrstreifen ist.

Das Passieren von Radfahrenden auf einem Radfahrstreifen ist kein Überholen im engeren Sinn des § 5 StVO. Zu dichtes und gefährdendes Vorbeifahren fällt unter den erweiterten Überholbegriff (wie in § 315c StGB, Straßenverkehrsgefährdung): „wer falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt“. Das kann als Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat geahndet werden.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular
https://ob-mh.adfc.de/artikel/schutzstreifen-und-radfahrstreifen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Wem melde ich Problemstellen in Mülheim?

    Anregungen für große und kleine Verbesserungen in der Radinfrastruktur von Mülheim an der Ruhr über den Ideenmelder des ADFC unter https://mh-ideenmelder.hpadm.de/ eingetragen werden. Dieser wird ehrenamtlich vom KV betreut und regelmäßig, auch gemeinsam mit der Stadt, überprüft und aktualisiert.

    Kurzfristig zu behebende Probleme (zum Beispiel illegaler Müll, Scherben auf dem Radweg) können über das Kümmer-Meldeportal (https://geo.muelheim-ruhr.de/kuemmer-karte der Stadt direkt eingereicht werden!

    weiterlesen

  • Wie melde ich Vorschläge für Oberhausen?

    Du kannst in Oberhausen dazu beitragen, dass es besser wird: Trage Missstände mit einer kurzen Beschreibung und einem Foto in die Meldeseite ein. Nach einer Prüfung erscheint Dein Beitrag dann auf unserer Problemkarte. https://oberhausensatteltum.de/problemkarte/

    weiterlesen

  • Wer radelt mit mir?

    Radfahren in der Gruppe macht richtig Spaß! Wir organisieren gerne Radtouren (Aktuelle im Radtourenpartal des ADFC) und suchen auch Radelnde, die selber Touren organisieren wollen:https://ob-mh.adfc.de/adfc-ob-mh/radtouren-leiten

    weiterlesen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Über 1.000 Mitglieder hat der KV Oberhausen/Mülheim! Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt