StVO-Novelle am 8. Oktober im Bundesrat - ADFC Oberhausen/Mülheim

StVO-Novelle am 8. Oktober im Bundesrat

Am 8. Oktober passierte der neue Bußgeldkatalog nach langer Verzögerung den Bundesrat. Der ADFC kritisiert, dass der Katalog monatelang ausgesetzt wurde. Er fordert von der neuen Regierung eine grundlegende Reform des Verkehrsrechts.

Gefahrenstellen im täglichen Verkehr
Gefahrenstellen im täglichen Verkehr © ADFC | April Agentur

Monatelang war der Bußgeldkatalog ausgesetzt, am 8. Oktober passierte er den Bundesrat. Bis der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, kann es noch einige Wochen dauern. Dann aber wird es deutlich teurer, wenn Radfahrende im Straßenverkehr gefährdet werden.

Der ADFC kritisiert, dass der Bußgeldkatalog monatelang ausgesetzt war. Dadurch waren Verstöße zulasten von Radfahrenden, wie das Zuparken von Radwegen, viel zu günstig. Oder sie waren gar nicht bußgeldpflichtig, wie das Abbiegen von Lkw mit mehr als Schrittgeschwindigkeit oder das Halten auf Schutzstreifen.

Deutschland braucht ein neues Verkehrsrecht

„Höhere Bußgelder zum Schutz von Radfahrerinnen und Radfahrern sind wichtig, aber nur ein Mosaiksteinchen auf dem langen Weg zum Fahrradland“, sagt ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider. Aber mit kleinen Anpassungen eines überholten Verkehrsrechts komme Deutschland nicht weiter.

„Damit deutsche Städte sicher für alle werden, brauchen wir Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit. Und wir brauchen viele neue geschützte Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, ohne bürokratischen Hindernislauf für die Kommunen“, so Schneider weiter.

Der ADFC fordert von der zukünftigen Bundesregierung daher eine grundlegende Reform des Verkehrsrechts. Nur mit einer völlig neuen Verfassung für die Straße könne Deutschland ein Fahrradland werden, so der ADFC. Schneider: „Die neue Bundesregierung muss Klimaschutz und Verkehrssicherheit wirklich ernst nehmen – und dafür ein neues, modernes Straßenverkehrsgesetz schaffen.“

Aktualisiert 8.10.2021


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